Nur noch um maximal 15 Prozent dürfen in Leipzig bei bestehenden Mietverträgen die Mieten innerhalb von drei Jahren bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden. Bisher waren es 20 Prozent. Grund für die Entscheidung des Freistaats Sachsen ist der angespannte Wohnungsmarkt in der Stadt. Die geänderte Kappungsgrenzenverordnung des Bundeslands ist zunächst bis zum 30. Juni 2020 gültig.