In Berlin wurden per Gesetz die Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen auf dem Niveau von 2019 eingefroren. Das auf vorerst fünf Jahre ausgelegte Gesetz zur Begrenzung der Mieten stellt sich allerdings in der Realität als immer problematischer dar: Das öffentlich zugängliche Angebot verringert sich, denn viele Wohnungen werden unter der Hand bzw. gegen hohe Abstandszahlungen vermietet, oder Eigentümer verkaufen ihre Wohnungen. Projektentwickler ziehen sich wegen der Unkalkulierbarkeit aus der Hauptstadt zurück (siehe Kurznews). Vor allem aber profitieren von dem Gesetz die Bewohner teurer Wohnungen in schicken Gegenden und kaum diejenigen, die es eigentlich schützen soll.
Was die ganze Angelegenheit auch noch „unrund“ macht, ist die Tatsache, dass Klagen beim Bundesverfassungsgericht anhängig sind. Das BVG soll entscheiden, ob der Mietendeckel gesetzeskonform ist oder nicht. Wenn nicht, müssen die Mieten rückwirkend nachgezahlt werden. Vonseiten der Stadt wird daher geraten, bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts „das eingesparte Geld beiseitezulegen“. Die Frage ist: Wer wird das tun?
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