Am 1. Juni trat in Berlin als erster Stadt in Deutschland die heftig diskutierte Mietpreisbremse in Kraft. Doch bereits am Montag, den 11.5., war die Grundlage, auf der die Mietpreisbremse beruht – nämlich der Mietpreisspiegel –, von einer Richterin des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg gekippt worden. Die sogenannte ortsübliche Vergleichsmiete wird anhand des Mietspiegels festgelegt und stellt den entscheidenden Orientierungswert für die Höhe der Miete bei Neuvermietung dar. In einem Verfahren bezüglich einer Mietpreiserhöhung stellte die Richterin fest, dass „es sich bei dem Berliner Mietspiegel 2013 nicht um einen qualifizierten Mietspiegel handelt, da dieser nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden erstellt worden ist”. Das Urteil hat eine Signalwirkung weit über Berlin hinaus, da dieser Mietpreisspiegel als einer der besten in Deutschland gilt und die Begründung der Richterin letztendlich auf viele andere Städte übertragbar ist. Viele Experten rechnen jetzt damit, dass es nicht nur in Berlin, sondern auch in anderen Städten zu einer Prozessflut kommen wird. Diese könnte dann die Mietspiegel aushebeln, und damit würde die Basis für die Mietpreisbremse fehlen.